Unsere Auspuffanlagen werden nach Kundenwünschen und Kundenspezifikationen hergestellt. Sie sind keine Lagerware, sondern werden individuell nach Kundenwünschen innerhalb der Fertigungsmöglichkeiten hergestellt.
Hierzu gilt im Widerrufsrecht:
Nach § 312d Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Lesen Sie hierzu auch weitere Angaben zum Widerrufsrecht und zur AGB. Da Auspuffanlagen aber handgefertigt werden, kann es bei bestimmten Anlagen zu Lieferverzögerungen kommen. Schalldämpfer, Krümmer und Auspuffanlagen sind jedoch keine Massenproduktionsware, sondern werden in liebevoller Handarbeit von Fachleuten nach Ihren Wünschen und Spezifikationen geschweißt, poliert, hergestellt und veredelt. Wir sind bemüht die Lieferzeit so kurz wie möglich zu halten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsrecht Gültigkeitsbereich: siehe Widerrufsrecht des jeweilige Online shops und/oder siehe unsere AGB.
Fotos/Abbildungen
Sämtliche Fotos und Abbildungen sind Symbolabbildungen und entsprechen nicht unbedingt der tatsächlichen Ware.
Speed Pro MOTO GP und GP Anlagen
Speed Pro MOTO GP und GP Anlagen und alle Anlagen ohne ABE Hinweis und/oder mit dem Hinweis Race oder RCO*sind Racinganlagen (Rennsport ohne ABE) und können per Einzelabnahme eingetragen werden. Siehe in den Anmerkungen Hinweis *e1 und weitere. Siehe Anmerkungen.
CH: Auspuffanlagen Schweiz: (*CH)
für die Schweiz liefern wir das ASA Datenblatt mit , welches ABE Anlagen in der Schweiz homologieren kann.
Die Anlage muss nicht geprüft werden oder vorgeführt werden.*
Das ASA Datenblatt wird mit dem Fahrzeugschein mitgeführt.
Dafür benötigen wir nachdem Kauf eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Das ASA Datenblatt erfüllt folgende Kriterien:
Als "für den Fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde- und
prüfpflichtig gelten:
Ersatzauspuffanlagen, für die eine Genehmigung für den entsprechenden
Fahrzeugtyp gemäß der Richtlinie Nr. 97/24/EWG Kapitel 9 vorliegt.
Aus der Bestätigung des Lieferanten muss klar hervorgehen, für welchen
Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist:
- Marke und Fahrzeugtyp, für den die Anlage vorgesehen ist, mit Angabe
der schweizerischen Typengenehmigungsnummer;
- Motorkennzeichen;
- Nennleistung mit Drehzahl;
- Fabrik- oder Handelsmarke des Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
- Handelsbezeichnung (Kennzeichnung) des Ersatzschalldämpfers bzw.
-katalysators;
- Vollständige EG- bzw. ECE-Genehmigungsnummer des
Ersatzschalldämpfers bzw. -katalysators;
http://www.speedpro.de/service-datenblatt.htm
Die Anlage muss nicht geprüft werden oder vorgeführt werden, noch gilt Sie als Unterlage für eine etwaige Eintragung bei irgendeiner Schweizer Behörde. Für etwaige Eintragungen in die Fahrzeugpapiere und Vorführungen bei Schweizer Prüfbehörden und Abnahmen durch diese, übernehmen wir keinerlei Garantie oder Kosten. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Artikel, die ausserhalb der EU geliefert werden. Ebenso anerkennt die Speed Products Gmbh keinerlei Beanstandungen von gelieferten Produkten von Behörden ausserhalb der EU (wie zb. die Schweizer MEK). Wir anerkennen keinerlei Geräusch -und/oder Emmisionsmessungen von Behörden oder Sachverständigen/Gutachter, die ausserhalb der EU tätig sind und nicht vom Tüv zertifiziert sind. Wir sind nicht verpflichtet irgendwelche andere Homologations und/oder Zertifizierungen zur Verfügung zu stellen. Homologationspapiere sind nicht öffentlich zugänglich und werden von uns auch nicht zugänglich gemacht. ;tig sind und nicht vom Tüv zertifiziert sind.
*weitere Informationen, siehe Anmerkungen.
Sicherheitshinweis für den Umgang mit Auspuffanlagen
1. Hitzewarnung: Auspuffanlagen werden während des Betriebs extrem heiß. Vermeiden Sie den Kontakt mit der Anlage unmittelbar nach dem Betrieb, da Verbrennungsgefahr besteht. Warten Sie, bis die Anlage vollständig abgekühlt ist, bevor Sie Arbeiten daran durchführen. 2. Verletzungsgefahr: Bei der Demontage, Montage oder Reparatur von Auspuffanlagen besteht Verletzungsgefahr durch herabfallende Bauteile oder den Einsatz von Werkzeugen. Verwenden Sie geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille. 3. Einatmen von Abgasen vermeiden: Abgase enthalten gesundheitsschädliche Stoffe wie Kohlenmonoxid. Arbeiten Sie nur in gut belüfteten Bereichen oder verwenden Sie Absauganlagen, um die Ansammlung von Abgasen zu verhindern. 4. Vorsicht bei Hebearbeiten: Wenn das Fahrzeug angehoben werden muss, verwenden Sie geeignete Hebevorrichtungen und sichern Sie das Fahrzeug mit Unterstellböcken ab, um ein Herabfallen zu verhindern. 5. Brandgefahr: Achten Sie darauf, dass sich keine brennbaren Materialien (wie Öl oder Kraftstoff) in der Nähe der Auspuffanlage befinden, da diese durch die Hitze entzündet werden können. 6. Verwendung geeigneter Werkzeuge: Verwenden Sie nur geeignetes und intaktes Werkzeug, um Schäden an der Auspuffanlage und Verletzungen zu vermeiden. 7. Schutzausrüstung tragen: Tragen Sie bei allen Arbeiten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie Arbeitshandschuhe, Schutzbrille und ggf. Gehörschutz, um Verletzungen zu vermeiden. 8. Umweltgerechte Entsorgung: Altteile und gebrauchte Dichtungen müssen umweltgerecht entsorgt werden. Informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften zur Entsorgung von Fahrzeugteilen. Diese Hinweise dienen Ihrer Sicherheit und dem Schutz der Umwelt. Befolgen Sie die Anweisungen des Herstellers sowie geltende Arbeitsschutzrichtlinien.
SPEEDPRODUCTS – PRODUKTE UND VORSCHRIFTEN
Die Produktpalette von SPEED PRODUCTS umfasst Produkte, die nationalen und internationalen Emissionsvorschriften unterliegen. SPEED PRODUCTS bemüht sich, klare und präzise Informationen über die Konformität der Produkte mit den geltenden Vorschriften bereitzustellen. Dabei wird angegeben, ob die Produkte ausschließlich für den Einsatz im Wettbewerb oder auch für die allgemeine Nutzung im Straßenverkehr vorgesehen sind.
Falls ein Produkt nicht ausdrücklich mit einem Konformitätskennzeichen versehen ist, übernimmt SPEED PRODUCTS keine Garantie für die Konformität. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, ein geeignetes Produkt für die vorgesehene Anwendung auszuwählen. Da sich Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können, empfehlen wir, regelmäßig die Informationen auf unserer Website zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Produkt den aktuellen Anforderungen entspricht.
Stellen Sie sicher, dass das Produkt gemäß den Installationsanweisungen eingebaut wird und die Nutzung mit den örtlichen Vorschriften übereinstimmt. Andernfalls könnte das Konformitätskennzeichen seine Gültigkeit verlieren.
Bitte beachten Sie auch die Produktsicherheitsanweisungen.
Zölle und Steuern
SPEED PRODUCTS übernimmt keine Haftung für Zölle oder Steuern, die bei der Einfuhr unserer Produkte anfallen. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sich über die entstehenden Kosten sowie die geltenden Landesgesetze zu informieren.
Falls Zollgrenzen beim Transport überschritten werden müssen, übernimmt der Verkäufer sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit der Ausfuhr, einschließlich Dokumentationen und Warenkontrollen. Für die Einfuhr in das Zielland sowie eine mögliche Durchfuhr durch Transitländer ist jedoch der Käufer verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Artikel möglicherweise vom Zoll überprüft wird. Dies kann zu Verzögerungen bei der Lieferung führen und zusätzliche Kosten wie Zollgebühren oder Einfuhrsteuern nach sich ziehen. Leider hat SPEED PRODUCTS keinen Einfluss auf die Zollabfertigung, da gemäß den Zollvorschriften der Importeur (in diesem Fall Sie als Käufer) für diese Gebühren verantwortlich sind."
Transportschäden
Innerhalb von 5 Werktagen ist der Schaden zu dokumentieren und dem Verkäufer und dem Spediteur zu melden:
Fotos vom beschädigten Paket und Inhalt anfertigen.
Verpackungsmaterial aufbewahren.
Schaden melden:
Sofort den Händler und Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen informieren (schriftlich per E-Mail, Kontaktformular etc.).
Bei der Annahme den Schaden ggf. beim Zusteller vermerken lassen.