Eingeschränkte
einjährige Herstellergarantie innerhalb der EU
Speed Products bietet
Ihnen für alle neuen Produkte eine eingeschränkte einjährige Herstellergarantie
für ein Jahr für Material- und Verarbeitungsmängel an. Die anwendbaren Garantiebedingungen
finden Sie unten stehend.
In den meisten EU Mitgliedstaaten,
können Verbraucher Mängelrechte nur für solche Mängel geltend machen, die bei
Übergabe vorhanden waren. Es gibt einige Ausnahmen einschließlich der
Tschechischen Republik und Rumänien. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein
Mangel (einschließlich versteckte Mängel) bereits bei Annahme der Ware
vorhanden waren, geht nach Ablauf von 6 Monaten ab
Übergang der Ware in der Regel auf den Kunden über. Beispiele für Länder, in
denen die Beweislast nicht übergeht, sind: Tschechische Republik, Portugal und
Rumänien. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches
Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr
Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.
Zusammenfassung
zu EU Verbraucherrechten, zur One-Year Limited Warranty .
|
EU Verbraucherrechte |
One-Year
Limited Warranty |
Reparatur- oder Ersatzverpflichtung für |
Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden
sind1 |
Mängel, die
nach Übergabe an den Kunden auftreten |
Anspruchszeitraum |
2 Jahre (mindestens) ab Übergabe2 |
1 Jahr ab Kaufdatum |
Kosten |
ohne zusätzliche Kosten |
ohne zusätzliche Kosten inbegriffen |
Ansprechpartner für die Geltendmachung des Anspruchs |
Der Verkäufer |
Telefon-Support durch Speed Products. Der Verkäufer. |
Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen |
Verkäufer für weitere Informationen kontaktieren |
Bring-In oder Einsende-Service |
Reparatur oder Austausch im Ausland |
Verkäufer für weitere Informationen kontaktieren |
Ja5 |
Technischer Telefon-Support |
Keiner |
90 Tage ab Kaufdatum |
Informationen
zu Verbraucherschutzgesetzen in der EU.
Die
Europäischen Verbraucherzentren bieten für Kunden in Mitgliedsstaaten der EU
sowie in Island und Norwegen hauptsächlich kostenlose Beratung und
Unterstützung im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen, die bei Händlern in
anderen EU-Ländern, in Island und in Norwegen erworben wurden.*
Weitere
Informationen zu den Verbraucherschutzgesetzen in der Europäischen Union gibt
es auf der Website des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren unter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm.
Wenn
für ein Land keine speziellen Informationen angegeben sind oder bei Fragen zu
den Verbraucherschutzgesetzen in einem bestimmten Land, hilft das lokale
Europäische Verbraucherzentrum weiter. Die Kontaktinformationen gibt es
unter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm.
1.
In den meisten EU Mitgliedstaaten, können Verbraucher Mängelrechte nur für
solche Mängel geltend machen, die bei Übergabe vorhanden waren. Es gibt einige
Ausnahmen einschließlich der Tschechischen Republik und Rumänien. Die
Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel (einschließlich versteckte Mängel)
bereits bei Annahme der Ware vorhanden waren, geht
nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergang der Ware in der Regel auf den Kunden
über. Beispiele für Länder, in denen die Beweislast nicht übergeht, sind:
Tschechische Republik, Portugal und Rumänien. Bitte kontaktieren Sie Ihr
lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm,
um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.
2.
Während des Anspruchszeitraums (siehe oben) können Kunden unter anderem
eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz verlangen, wenn das
Produkt nicht vertragsgemäß ist. In einigen EU Mitgliedstaaten einschließlich
Finnland, Irland, Vereinigtes Königreich, Niederlande und Schweden ist der
Anspruchszeitraum länger als 2 Jahre ab Übergabe. Bitte kontaktieren Sie Ihr
lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm,
um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.
3. In den meisten EU Mitgliedstaaten können Verbraucher Verbraucherrechte nur gegen den Verkäufer, von dem sie das Produkt gekauft haben, geltend machen. Es gibt einige Ausnahmen einschließlich: Finnland, Frankreich und Schweden. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.