Eingeschränkte einjährige Herstellergarantie innerhalb der EU

Speed Products bietet Ihnen für alle neuen Produkte eine eingeschränkte einjährige Herstellergarantie für ein Jahr für Material- und Verarbeitungsmängel an. Die anwendbaren Garantiebedingungen finden Sie unten stehend.

 

 

In den meisten EU Mitgliedstaaten, können Verbraucher Mängelrechte nur für solche Mängel geltend machen, die bei Übergabe vorhanden waren. Es gibt einige Ausnahmen einschließlich der Tschechischen Republik und Rumänien. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel (einschließlich versteckte Mängel) bereits bei Annahme der Ware vorhanden waren, geht nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergang der Ware in der Regel auf den Kunden über. Beispiele für Länder, in denen die Beweislast nicht übergeht, sind: Tschechische Republik, Portugal und Rumänien. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.

 

 

 

Zusammenfassung zu EU Verbraucherrechten, zur One-Year Limited Warranty .

 

EU Verbraucherrechte

One-Year Limited Warranty

Reparatur- oder Ersatzverpflichtung für

Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind1

Mängel, die  nach Übergabe an den Kunden auftreten

Anspruchszeitraum

2 Jahre (mindestens) ab Übergabe2

1 Jahr ab Kaufdatum

Kosten

ohne zusätzliche Kosten

ohne zusätzliche Kosten inbegriffen

Ansprechpartner für die Geltendmachung des Anspruchs

Der Verkäufer

Telefon-Support durch Speed Products. Der Verkäufer.

Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen

Verkäufer für weitere Informationen kontaktieren

Bring-In oder Einsende-Service

Reparatur oder Austausch im Ausland

Verkäufer für weitere Informationen kontaktieren

Ja5

Technischer Telefon-Support

Keiner

90 Tage ab Kaufdatum

 

 

 

Informationen zu Verbraucherschutzgesetzen in der EU.

Die Europäischen Verbraucherzentren bieten für Kunden in Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island und Norwegen hauptsächlich kostenlose Beratung und Unterstützung im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen, die bei Händlern in anderen EU-Ländern, in Island und in Norwegen erworben wurden.*

Weitere Informationen zu den Verbraucherschutzgesetzen in der Europäischen Union gibt es auf der Website des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren unter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm.

Wenn für ein Land keine speziellen Informationen angegeben sind oder bei Fragen zu den Verbraucherschutzgesetzen in einem bestimmten Land, hilft das lokale Europäische Verbraucherzentrum weiter. Die Kontaktinformationen gibt es unter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm.

 

1.        In den meisten EU Mitgliedstaaten, können Verbraucher Mängelrechte nur für solche Mängel geltend machen, die bei Übergabe vorhanden waren. Es gibt einige Ausnahmen einschließlich der Tschechischen Republik und Rumänien. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel (einschließlich versteckte Mängel) bereits bei Annahme der Ware vorhanden waren, geht nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergang der Ware in der Regel auf den Kunden über. Beispiele für Länder, in denen die Beweislast nicht übergeht, sind: Tschechische Republik, Portugal und Rumänien. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.

2.        Während des Anspruchszeitraums (siehe oben) können Kunden unter anderem eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz verlangen, wenn das Produkt nicht vertragsgemäß ist. In einigen EU Mitgliedstaaten einschließlich Finnland, Irland, Vereinigtes Königreich, Niederlande und Schweden ist der Anspruchszeitraum länger als 2 Jahre ab Übergabe. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.

3.       In den meisten EU Mitgliedstaaten können Verbraucher Verbraucherrechte nur gegen den Verkäufer, von dem sie das Produkt gekauft haben, geltend machen. Es gibt einige Ausnahmen einschließlich: Finnland, Frankreich und Schweden. Bitte kontaktieren Sie Ihr lokales europäisches Verbrauchercenter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/contact_de.htm, um mehr Informationen über die Rechtslage in Ihrem Land zu erfahren.