Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barracuda Exhaust
UG
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Barracuda
Exhaust UG werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen
vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs
wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den
Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben
Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer
vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene
Hindernisse oder sonstige von der Barracuda Exhaust UG nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Barracuda
Exhaust UG bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von
Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Barracuda Exhaust UG und der Kunde
berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag
zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in
Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden.
Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Barracuda
Exhaust UG schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die
Barracuda Exhaust UG berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht
die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder die Barracuda Exhaust UG zusätzliche Leistungen, z. B.
Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird
die Barracuda Exhaust UG von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der
Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen
wird von der Barracuda Exhaust UG unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der
billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Barracuda
Exhaust UG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem
Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die Barracuda
Exhaust UG nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden
abschließen.
5. Allen Verbrauchern steht das gesetzliche
Widerrufsrecht zu. Wird von dem Widerrufsrecht
Gebrauch gemacht, hat der Verbraucher die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der
Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung kostenfrei.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Barracuda Exhaust UG sind
freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder
Lieferung durch die Barracuda Exhaust UG.
2. Die Barracuda Exhaust UG wird nur dann
Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über
das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine
Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und
sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und
werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V.
Widerrufsrecht
1)Widerrufsrecht
Sie
können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Barracuda Exhaust UG
Hanns-Rottweg 68
D-48167 Münster
Fax: 0355 28925 89 2881
Email: sales@barracuda-exhaust.de
2)
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung –
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende
der Widerrufsbelehrung
3) Hinweis
Nach
§ 312 d) Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Wiederrufsrecht nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden. Für Großstücke ab 25 kg veranlasst Barracuda Exhaust UG die
Abholung der Ware beim Verbraucher.
Eine entsprechende Aufforderung des Verbrauchers
ist an die Servicehotline sales@barracuda-exhaust.de
zu richten.
VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
1. Die Barracuda Exhaust UG gewährleistet im Rahmen
der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit,
daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach
Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB
bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und
Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die
Vorschriften über Installation und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht
eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind. Ebenfalls verfällt die Gewährleistung
, wenn der Kunde die Ware modifiziert oder wenn der Kunde Waren, hier
Auspuffanlagen und deren Dämpfer ändert, öffnet oder Teile herausnimmt oder
beschädigt.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung
vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung verlangen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist
für die Barracuda Exhaust UG die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
(Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken
sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die
Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den
Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen
sind, gewährt die Barracuda Exhaust UG keine Gewährleistung.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu
gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des
Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden, sowie
ein Serviceantrag.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die
reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Barracuda
Exhaust UG zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch
den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs-
bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch
entstandenen Aufwendungen. Die Barracuda Exhaust UG behält sich eine
Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Geräte, die nicht von der Barracuda Exhaust UG bezogen
wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen
Kosten zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind
kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Barracuda Exhaust UG behält sich das Eigentum
an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware
zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter
Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an die Barracuda Exhaust UG ab.
3. Die im Eigentum der Barracuda Exhaust UG stehende
Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Barracuda Exhaust
UG abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die Barracuda Exhaust UG behält sich im
kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei
wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt,
sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung
gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das
Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Barracuda Exhaust UG
berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im
Eigentum der Barracuda Exhaust UG stehenden Sachen untrennbar verbunden oder
vermischt, erwirbt die Barracuda Exhaust UG das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder
vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat
der Kunde auf das Eigentum der Barracuda Exhaust UG hinzuweisen und diese
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf
der Rechnung angegebenen Bankkonten der Barracuda Exhaust UG geleistet werden.
Die Barracuda Exhaust UG ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Barracuda Exhaust UG
entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den
Nachweis zu führen, daß der Barracuda Exhaust UG kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Barracuda Exhaust UG kann
der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein
Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit
Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche
ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher
Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Barracuda Exhaust UG für verschuldete
Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der Barracuda Exhaust
UG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Barracuda Exhaust UG.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden
und der Barracuda Exhaust UG bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort
der Sitz der Barracuda Exhaust UG.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts
(UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die Barracuda Exhaust UG ist berechtigt, die ihr
vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu
verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Barracuda
Exhaust UG ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen
ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte,
insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies
der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes
werden von der Barracuda Exhaust UG beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.