Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barracuda Exhaust UG

 

 

 

I. Geltung der Bedingungen

 

 

 

1. Die Leistungen und Lieferungen der Barracuda Exhaust UG werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.

 

 

 

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

 

 

 

3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

 

 

 

 

 

 

 

II. Lieferzeiten, Teillieferung

 

 

 

1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Barracuda Exhaust UG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Barracuda Exhaust UG bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

 

 

 

2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Barracuda Exhaust UG und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Barracuda Exhaust UG schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

 

 

 

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Barracuda Exhaust UG berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

 

 

 

 

 

 

 

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung

 

 

 

1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Barracuda Exhaust UG zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

 

 

 

2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Barracuda Exhaust UG von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Barracuda Exhaust UG unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

 

 

 

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Barracuda Exhaust UG berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

 

 

 

4. Eine Transportversicherung wird die Barracuda Exhaust UG nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

 

 

 

 

 

IV. Vertragsabschluss

 

 

 

1. Sämtliche Angebote der Barracuda Exhaust UG sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Barracuda Exhaust UG.

 

 

 

2. Die Barracuda Exhaust UG wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.

 

 

 

3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Barracuda Exhaust UG

Hanns-Rottweg 68

D-48167 Münster

Fax: 0355 28925 89 2881

Email: sales@barracuda-exhaust.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Hinweis

Nach § 312 d) Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Wiederrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Für Großstücke ab 25 kg veranlasst Barracuda Exhaust UG die Abholung der Ware beim Verbraucher.

Eine entsprechende Aufforderung des Verbrauchers ist an die Servicehotline sales@barracuda-exhaust.de zu richten.

 

 

 

 

VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

 

 

 

1. Die Barracuda Exhaust UG gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

 

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften über Installation und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Ebenfalls verfällt die Gewährleistung , wenn der Kunde die Ware modifiziert oder wenn der Kunde Waren, hier Auspuffanlagen und deren Dämpfer ändert, öffnet oder Teile herausnimmt oder beschädigt.

4. Im Gewährleistungsfall hat der Verbraucher die Wahl der Nacherfüllung: er kann die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen, wobei dieser Austausch gleich alt sein kann und nicht mit einem nagelneuen Ersatz gleichzusetzen ist, dieser muss lediglich einwandfrei funktionieren. In beiden Fällen muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Ausführung der Nacherfüllung gegeben werden. Bei Unternehmern hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung.

Eine Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder eine Minderung (des Kaufpreises) ist erst möglich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, nach abgelaufener Fristsetzung oder nach 2-maliger misslungener Nacherfüllung.

Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag in den oben genannten Fällen kann vom Käufer Wertersatz für den Gebrauchsvorteil verlangt werden (in der Regel erst nach mindestens 6 Monaten), d.h. dass er die Nutzung, die er ab Kauf der Sache bis zur Wandlung hatte, erstatten muss. Dies wird in der Regel durch eine Kürzung der Gutschrift, bzw. eine Zeitwertgutschrift erreicht.

Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:
Gebrauchsbedingter Verschleiß
Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung, usw.) Durch unsachgemäßen Gebrauch erlischt die Gewährleistung. Siehe Punkt.3

 

 

5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Barracuda Exhaust UG keine Gewährleistung.

 

 

 

6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden, sowie ein Serviceantrag.

 

 

 

7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Barracuda Exhaust UG zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

 

 

 

8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Barracuda Exhaust UG behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

9. Geräte, die nicht von der Barracuda Exhaust UG bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Barracuda Exhaust UG behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Barracuda Exhaust UG ab.

3. Die im Eigentum der Barracuda Exhaust UG stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Barracuda Exhaust UG abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

4. Die Barracuda Exhaust UG behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.

5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Barracuda Exhaust UG berechtigt.

 

6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Barracuda Exhaust UG stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Barracuda Exhaust UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

 

7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Barracuda Exhaust UG hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

 

 

VIII. Zahlung, Zahlungsverzug

 

 

 

1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Barracuda Exhaust UG geleistet werden. Die Barracuda Exhaust UG ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Barracuda Exhaust UG entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der Barracuda Exhaust UG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

 

2. Gegenüber Ansprüchen der Barracuda Exhaust UG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

 

 

3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen

 

 

 

1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Barracuda Exhaust UG für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

2. Wenn und soweit die Haftung der Barracuda Exhaust UG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Barracuda Exhaust UG.

 

 

 

 

 

 

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

 

 

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Barracuda Exhaust UG bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Barracuda Exhaust UG.

 

 

 

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

 

 

 

 

 

 

X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

 

 

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.

 

 

 

2. Die Barracuda Exhaust UG ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Barracuda Exhaust UG ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Barracuda Exhaust UG beachtet.

 

 

 

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.